Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 3 Nächste Version anzeigen »

Menüaufruf: (Administration) - (Sicherheit) - (Benutzergruppe)

Eine Benutzergruppe besteht aus einem Namen, einer Beschreibung, einer Menge von Benutzern und einer Menge von Rechten.

Berechtigung benutzergruppen 1.gif

Im Reiter Benutzer werden die Mitglieder der betreffenden Gruppe angegeben. Die Beschreibung ist ein Textfeld, dass mit einer internen Beschreibung der Gruppe befüllt werden kann. Im Reiter Berechtigungen werden die allgemeinen Rechte vergeben.

Diese bedeuten im Einzelnen:

BerechtigungErklärung
Allgemeine Suche ausführenBenutzer darf die Allgemeine/Globale Suche ausführen. Bei gesetztem Recht ist die Maske aufrufbar
Fristenliste bearbeiten 
Gelöschte Businessobjekte sehenDer Benutzer darf in den Businessobjekt-Suchmasken zusätzlich nach gelöschten Objekten suchen
Management Console ausführenBenutzer kann die Konsolen-Maske aufrufen
Businessobjekt physikalisch löschenBenutzer darf nicht nur logisch, sondern auch physikalisch löschen
Regelausführung manuell startenBenutzer darf Regeln manuell starten (Schaltfläche in der Maske)
Suchergebnisliste druckenDem Benutzer steht ein Button zum Drucken in der Suchergebnismaske zur Verfügung
SystemstartBenutzer darf sich am System anmelden
Testfunktionen aufrufen 
Übersetzungen bearbeitenBenutzer darf für Metadaten Übersetzungen eintragen
Ungültige Stammdaten in Businessobjekt verwenden 
Volltextsuche ausführenDem Benutzer steht die Maske für die Volltextsuche zur Verfügung
XML Ex/Import 


Unter Businessobjektrechte werden die Rechte für die einzelnen Businessobjekt festgelegt. Mögliche Rechte auf Businessobjekt:

  • Lesen
  • Lesen/Schreiben
  • Lesen/Schreiben/Logisch löschen
  • Lesen/Schreiben/Physikalisch löschen

Unter Reports und Formulare wird der Zugriff auf die Reporting-Werkzeuge erlaubt. Um einen Report oder ein Formular verwenden zu können, muss der Zugriff darauf hier gewährt werden.

  • Keine Stichwörter