In diesem Abschnitt werden die Stellen aufgezeigt, an denen spezifische Anpassungen und Erweiterungen vorgenommen werden können. Mögliche Anpassungen werden entlang aus der Praxis bekannter Problemstellungen dokumentiert.
| Problemstellung | Beschreibung | Beispiel |
|---|---|---|
| Zuordnungslogik | Zuordnung von Referenzen zu Bankumsätzen | Anstelle der Referenznummer (Rechnungsnummer) soll eine modifizierte Referenznummer im Verwendungszweck der Bankumsätze gesucht werden. Bsp.: Bei der Referenz "R13.101" wird zusätzlich nach "R13101" und "R13 101" gesucht. |
Eindeutigkeitsprüfung | Existenzprüfung beim MT940-Import | Weitere Datensatzfelder sollen bei der Eindeutigkeitsprüfung während des Imports von MT940-Dateien berücksichtigt werden. |
| Zahlungsbedingungen | Prüfung, ob die Zahlungsbedingungen erfüllt sind | Die Logik zur Prüfung, ob die Zahlungsbedingungen erfüllt sind, soll angepasst werden. |
Tabelle 4.7.4: Übersicht, spezifische Anpassungen und Erweiterungen
4.8.1 Zuordnungslogik
Die Zuordnung von eingehenden Bankumsätzen zu Referenzobjekten (Rechnungen, o.ä.) ist in der Methode findMatchingReferences() der abstrakten Klasse org.nuclet.mt940.logic.AbstractMT940Logic realisiert. Die Zuordnung erfolgt standardmäßig auf Grundlage der herausgestellten Referenznummer der Referenzobjekte:
- Ist die Referenznummer im Verwendungszweck eines Bankumsatzes zu finden, erfolgt eine Zuordnung.
- Andernfalls erfolgt keine Zuordnung.
Diese Logik wird durch den Ausdruck boBankTransaction.getInformationToAccountOwner().indexOf(strReference) > 0 (aus dem Code-Segment, s.u.) beschrieben.
Soll diese Regelung modifiziert werden (bspw. dahingehend, dass die Prüfung weniger strikt erfolgen soll), ist hier anzusetzen. Nach Möglichkeit sollte die Änderung nicht direkt in der Klasse AbstractMT940Logic vorgenommen werden.
Es wird empfohlen, die Änderungen in der konkreten Implementierung MT940Logic oder in einer eigenen Klasse vorzunehmen, die von der abstrakten Klasse AbstractMT940Logic erbt.
4.8.2 Eindeutigkeitsprüfung
jkhkhk
4.8.3 Zahlungsbedingungen
sfdfs