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In diesem Artikel wird beschrieben wie zwei Systeme, die auf dem selben Nuclet basieren, zu einem gemeinsamen System mit zwei Mandanten zusammengeführt werden können. Dabei bleiben alle funktionalen Unterschiede erhalten und die Daten aus jedem System werden jeweils einem Mandanten zugeordnet, das heißt es werden zunächst keine Daten zwischen den Mandanten geteilt.

Um ein alleinstehendes System, das zukünftig von mehreren Mandanten genutzt werden soll mandantenfähig zu machen, kann wie hier unter Punkt 2, 3 und 3 7 beschrieben vorgegangen werden. Unbedingt sollte vorher der Artikel Mandantenwesen gelesen werden.

Es sollte außerdem überlegt werden ob das hier beschrieben Vorgehen für den konkreten Fall sinnvoll ist - abhängig von  der Komplexität des Datenmodells, der Menge der Daten und den funktionalen Anforderungen an die Mandantenfähigkeit.

Die verwendete Datenbank ist PostgreSQL, ein ähnliches Vorgehen sollte aber auch für andere Datenbanken funktionieren

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